Angebot Reittherapie
Mein Angebot richtet sich an Kinder ab einem Alter von 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene Menschen mit Behinderung. Bildungsbedarf ist in folgenden Entwicklungsbereichen möglich:
- Wahrnehmung
- Motorik
- Kognition
- Sprache
- Emotionen
Die Reittherapie findet am, auf und neben dem Pferd statt. Sie beinhaltet nicht nur das Reiten, sondern auch das Führen und Pflegen. Mir ist es wichtig, dass die Klienten das Pferd als Partner sehen und Verantwortung für das Tier übernehmen.
Der Haldershof bietet eine ruhige, vertraute Atmosphäre ohne großen Reitstallbetrieb. Jeder Klient kann sich hier besonders auf die Reittherapie einlassen. Ich gehe individuell auf Ihre Wünsche ein und arbeite ressourcenorientiert.
In einer unverbindlichen Schnupperstunde von 45 Minuten (Aufwandsentschädigung von 30 €) können sich alle Beteiligten kennen lernen und ich berate Sie ausführlich über Förderungsmöglichkeiten. Nach einem detaillierten Anamnesegespräch erstelle ich in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Förderplan, der die gewünschten Förderziele beinhaltet. Diese werden in einem regelmäßigen Abstand von 3-6 Monaten überprüft, reflektiert und in einem neuen Förderplan festgehalten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Schnupperstunde unter +49 176/ 21 89 14 20
Preise
Die Dauer der Reittherapieeinheiten beträgt 30-45 Minuten. Diese richtet sich individuell nach der Konzentrationsspanne und Ausdauer des Klienten.
Einzeleinheit Reittherapie 30 Minuten | 40 € |
5er Karte
Einzeleinheiten Reittherapie 30 Minuten |
175 € |
10er Karte
Einzeleinheiten Reittherapie 30 Minuten |
350 € |
Einzeleinheit Reittherapie 45 Minuten | 50 € |
5er Karte
Einzeleinheiten Reittherapie 45 Minuten |
225 € |
10er Karte
Einzeleinheiten Reittherapie 45 Minuten |
450 € |
Im Preis sind folgende Leistungen inbegriffen:
- Planung & Durchführung der Reittherapieeinheiten
- Dokumentation der Reittherapieeinheiten
- Vor- & Nachbereitungszeit von Material und Pferden
- Erstellen von Kundendokumenten
- Auswertung von Anamnesebögen
- Förderpläne schreiben
- Reflexionsgespräche
- Buchhaltung
Kostenübernahme
Reittherapie ist eine private Leistung. In manchen Fällen kann die Reittherapie dennoch von der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem Jugendamt übernommen werden.
Abrechnung der Reittherapie über die Krankenkasse
Wenn der Hausarzt Reittherapie empfiehlt, kann ein Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob die Kosten übernommen werden.
Reittherapiekosten über die Pflegekasse abrechnen
Die Reittherapiekosten können nach §45b SGB XII abgerechnet werden. Reittherapie zählt dann als Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung. Hierfür muss die betroffene Person einen Pflegegrad haben.
Abrechnung der Reittherapie über das Jugendamt
Das Jugendamt kann die Kosten für Reittherapie übernehmen, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt. Die Reittherapie wird dann als Hilfe zur Erziehung gesehen.